Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferfristen
Die standardmäßige Lieferfrist beträgt 5 Wochen seit der Bestätigung der Bestellung durch den Hersteller. Die Zahlungsbedingungen werden vom Kaufvertrag geregelt, gewöhnlich muss jedoch vor der Lieferung der Ware eine Anzahlungsrechnung in Höhe von mindestens 50 % des Preises der Bestellung bezahlt werden.
Transport
Der Transport der Ware zum Kunden wird vom Hersteller sichergestellt, der Preis der Transportgebühr wird vor der Verwirklichung vereinbart oder ist im Preis des Erzeugnisses inbegriffen.
Bestellungen
Jede Bestellung muss folgende wichtige Erfordernisse enthalten: Bezeichnung des Kunden: Firma laut Auszug aus dem Handelsregister, Telefonnummer, IDENT.-NR., UID.-NR., Lieferort, Code des Erzeugnisses einschließlich Kennzeichnung von Abmessung, Menge, Farbe, Metall, Polstertyp, Holzplatten, Glas, Anmerkung im Fall von vom Standard abweichendem Typ oder Ausmaß (laut Vereinbarung) Bestellungsdatum, Unterschrift.
Alle Bestellungen müssen von der Geschäftsabteilung bestätigt werden.
Garantie
Die Garantie deckt durch mangelhafte Herstellung oder Material entstandene Schäden, wie z.B.: geplatzte und minderwertige Nähte, gebrochene und verbogene Metallteile, spitze Ecken und andere nicht standardmäßige Ungleichmäßigkeiten (Achtung - eines der charakteristischen Merkmale geschmiedeter Erzeugnisse ist die durch die Verarbeitung gegebene Oberflächenungleichmäßigkeit), Maßabweichungen, minderwertige Ausführung der Oberflächengestaltung, beschädigte Holz- oder Glasplatten, beschädigte Polsterung. Die Garantie deckt keine Schäden, welche durch unangebrachte Benutzung des Erzeugnisses, sowie auch Schäden, die bei dessen weiterem Transport entstanden sind. Die Garantiefrist ist durch das Tschechischen Handelsgesetzbuch geregelt und läuft seit dem Tag der Lieferung des Produkts dem Abnehmer.
Die 10 Jährige Garantie gewähren wir ausschließlich auf die Festigkeit und Stabilität der Metalkonstruktion des Produkts.
Reklamation
Bei der Reklamation legen Sie das mangelhafte Erzeugnis zusammen mit dem Verkaufsbeleg oder der Rechnung, eventuell mit einer klaren Fotodokumentation des Schadens und dessen Beschreibung vor. Die eventuelle, beim Transport vom Hersteller entstandene Beschädigung der Ware muss sofort nach der Lieferung gemeldet, in den Lieferschein eingetragen und vom Transporteur oder einer anderen verantwortlichen Person bestätigt werden.
Überprüfen Sie bitte die Ware sofort nach der Übernahme vom Transporteur. Spätere Ansprüche auf Ersatz von beim Transport entstandenen Schäden werden nicht anerkannt.
Wir sind davon überzeugt, dass die beidseitige Einhaltung aller Vereinbarungen zu einer erfolgreichen und langfristigen Zusammenarbeit führen wird.



